Sprechzeiten

Montag, Mittwoch,
Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Ansprechpartner

Verkaufsbüro

Frau Behnke (Leiterin) 0 33 44 - 30 03 36
Frau Jendritzki 0 33 44 - 30 03 33
Frau Schwanz 0 33 44 - 30 03 35
Frau Deutschmann 0 33 44 - 30 03 34

Leitungsnetz

Frau Seyfarth (Technologe) 0 33 44 - 30 03 38
Herr Schröder (Meister) 0 33 44 - 30 03 48

Störungs- / Notdienst
0 170 - 920 61 93


Dokumente


Formulare

Trinkwasseranschluss

Benötigen Sie auf Ihrem Grundstück einen Anschluss an die zentrale Trinkwasserleitung, so erhalten Sie hier Hinweise und Informationen zur Erschließung.

Eine rechtzeitige Information zum geplanten Bauvorhaben ist stets von Vorteil!

Antrag auf Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses

Das entsprechende Antragsformular ist beim Verband vollständig ausgefüllt und bestätigt einzureichen, einschließlich:

  • Kopie des amtlichen Lage-/ Bebauungsplans mit Eintragung der gewünschten Leitungstrasse und des Wasserzählerstandortes ab Maßstab 1:500,
  • Kopie Ihres Kellergrundrisses bzw. des Grundrisses des Hausanschlussraumes im Maßstab 1:200,
  • Kopie Ihrer Hausinstallationspläne,
  • Kopie Ihres Gebäudeschnitts, Angabe der Geschossigkeit
  • Ihrem Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug) sowie,
  • eine Vollmacht (bei vom Eigentümer abweichenden Antragstellern) zu.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung Ihres Antrages erst bei Vorlage der kompletten Unterlagen erfolgen kann.

Hiernach erfolgen: Prüfung des Antrags, Erstellung Angebot und Auftragserteilung

Die Mitarbeiter des Verbandes prüfen Ihren Antrag für einen Hausanschluss und unterbreiten Ihnen ein Angebot entsprechend eingereichter Unterlagen und ggf. gemeinsamer Ortsbegehung. Hiernach erfolgt die Auftragserteilung durch den Eigentümer/Bevollmächtigten.

Absetzzähler / Zusatzzähler

Die Installation von zusätzlichen Wasserzählern kann durch den Grundstückseigentümer beim Trink- und Abwasserverband Oderbruch - Barnim als:

  • Gartenwasserzähler für die Gartenbewässerung, die Viehhaltung und das Befüllen von Teichanlagen,
  • Schmutzwasserzähler für die auf dem Grundstück zusätzlich anfallende oder gewonnene Wassermenge, die als Schmutzwasser "zentral" oder "mobil" entsorgt wird (Grundstücke ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, Eigenversorgungsanlagen),
  • Unterzähler zur Erfassung bezogener und abgegebener Mengen beim Betrieb einer ordnungsgemäß installierten Regenwassernutzungsanlage

schriftlich beantragt werden.

Die Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt von 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit der Zustimmung erhält der Antragsteller vom TAVOB einen Terminvorschlag für Ansicht sowie Einbau des zusätzlichen Zählers.
Diese Leistung erfolgt im Auftrag und zu Lasten des Grundstückseigentümers und wird durch Mitarbeiter des Trink- und Abwasserverbandes ausgeführt, ggf. von einem zugelassenen Fachunternehmen (gemäß Installateurverzeichnis).

Die Installation sowie die Auswechselung des Zusatzzählers nach Ablauf des Eichzeitraumes (6 Jahre) liegt im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.

Mit Aufnahme des Zusatzzählers in das Abrechnungssystem des TAVOB, wird der am Zusatzzähler gemessene Verbrauch bei der Jahresverbrauchsabrechnung bei den Kosten für die Abwasserentsorgung ab-/ zugesetzt.

Wechsel des Wasserzählers

Ihr Wasserzähler muss laut Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden. Dem Kunden entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten! Die Auswechselung erfolgt durch den Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim. Messeinrichtungen, die dem Hauptzähler nachgeschaltet sind (wie z.B. Gartenwasserzähler) sind ebenfalls alle sechs Jahre im Auftrag und zu Lasten des Kunden/Grundstückeigentümers auszuwechseln.

Bitte beauftragen Sie dazu einen zugelassenen Installateur (siehe Installateurverzeichnis) Ihres Vertrauens; auch der TAVOB führt gern in Ihrem Auftrag die Leistung aus.

Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Mitarbeiter!

Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen

Die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserversorgungsanlagen ist schriftlich durch den Grundstückseigentümer beim Trink- und Abwasserverband Oderbruch - Barnim zu beantragen.

Bei der Wiederinbetriebnahme wird vorher geprüft, ob der Trinkwasserhausanschluss noch funktionsfähig ist.

Wenn die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, empfehlen wir zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, den Hausanschluss auszuwechseln. Diese Maßnahme wird durch Mitarbeiter des TAVOB, im Auftrag des Grundstückseigentümers, ausgeführt.

Dazu erfolgt nach Kostenermittlung ein Kostenangebot. Die entstehenden Kosten für Wiederinbetriebnahme sowie erforderliche Reparaturen bzw. die Auswechselung von Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme trägt der Grundstückseigentümer.
Bei Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung eines Hausanschlusses zur Gefahrenabwendung auf Veranlassung des Kunden oder des Versorgungsunternehmens werden dem Grundstückseigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten für die erforderlichen Leistungen in Rechnung gestellt.