Sprechzeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag |
8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| (oder nach Vereinbarung) | |
Ansprechpartner
| Frau Behnke (Leiterin) | 0 33 44 - 30 03 36 |
| Frau Jendritzki | 0 33 44 - 30 03 33 |
| Frau Schwanz | 0 33 44 - 30 03 35 |
| Frau Deutschmann | 0 33 44 - 30 03 34 |
Trinkwasserleitungsnetz (Technik)
| Frau Seyfarth (Technologe) | 0 33 44 - 30 03 38 |
| Herr Schröder (Meister) | 0 33 44 - 30 03 48 |
Störungs- / Notdienst
0 170 - 920 61 93
Schmutzwasserkanalnetz/Pumpwerke (Technik)
| Frau Freier (Technologe) | 0 33 44 - 30 03 39 |
| Herr Podlich (Meister) | 0 33 44 - 30 03 51 |
Störungs- / Notdienst
0 171 - 801 20 69
Dokumente
- Wasserversorgungssatzung
- 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
- AVB Wasser V
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung
- Gebührensatzung
- Beitragssatzung
- Verwaltungsgebührensatzung
Formulare
Der Wasserzähler
Wechsel des Wasserzählers
Ihr Wasserzähler muss laut Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden. Dem Kunden entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten! Die Auswechselung erfolgt durch den Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim. Messeinrichtungen, die dem Hauptzähler nachgeschaltet sind (wie z.B. Gartenwasserzähler) sind ebenfalls alle sechs Jahre im Auftrag und zu Lasten des Kunden/Grundstückeigentümers auszuwechseln.
Bitte beauftragen Sie dazu einen zugelassenen Installateur (siehe Installateurverzeichnis) Ihres Vertrauens; auch der TAVOB führt gern in Ihrem Auftrag die Leistung aus.
Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Mitarbeiter!