Sprechzeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag |
8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| (oder nach Vereinbarung) | |
Ansprechpartner
| Frau Behnke (Leiterin) | 0 33 44 - 30 03 36 |
| Frau Jendritzki | 0 33 44 - 30 03 33 |
| Frau Schwanz | 0 33 44 - 30 03 35 |
| Frau Deutschmann | 0 33 44 - 30 03 34 |
Trinkwasserleitungsnetz (Technik)
| Frau Seyfarth (Technologe) | 0 33 44 - 30 03 38 |
| Herr Schröder (Meister) | 0 33 44 - 30 03 48 |
Störungs- / Notdienst
0 170 - 920 61 93
Schmutzwasserkanalnetz/Pumpwerke (Technik)
| Frau Freier (Technologe) | 0 33 44 - 30 03 39 |
| Herr Podlich (Meister) | 0 33 44 - 30 03 51 |
Störungs- / Notdienst
0 171 - 801 20 69
Dokumente
- Wasserversorgungssatzung
- 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
- AVB Wasser V
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung
- Gebührensatzung
- Beitragssatzung
- Verwaltungsgebührensatzung
Formulare
Gartenwasserzähler (Absetzzähler / Zusatzzähler)
Die Installation von zusätzlichen Wasserzählern kann durch den Grundstückseigentümer beim Trink- und Abwasserverband Oderbruch - Barnim als:
- Gartenwasserzähler für die Gartenbewässerung, die Viehhaltung und das Befüllen von Teichanlagen,
- Schmutzwasserzähler für die auf dem Grundstück zusätzlich anfallende oder gewonnenem Wasser, das als Schmutzwasser "zentral" oder "mobil" entsorgt wird (Grundstücke ohne Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, Eigenversorgungsanlagen),
- Unterzähler zur Erfassung bezogener und abgegebener Mengen beim Betrieb einer ordnungsgemäß installierten Regenwassernutzungsanlage
schriftlich beantragt werden.
Die Bearbeitung ist kostenpflichtig (Bearbeitungsentgelt von 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit der Zustimmung erhält der Antragsteller einen Terminvorschlag für Ansicht sowie Einbau des zusätzlichen Zählers vom TAVOB.
Diese Leistung erfolgt im Auftrag und zu Lasten des Grundstückseigentümers und wird durch Mitarbeiter des Trink- und Abwasserverbandes ausgeführt, ggf. von einem zugelassenen Fachunternehmen (gemäß Installateurverzeichnis).
Die Installation sowie die Auswechselung des Zusatzzählers nach Ablauf des Eichzeitraumes (6 Jahre) liegt im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.
Mit Aufnahme des Zusatzzählers in das Abrechnungssystem des TAVOB, wird der am Zusatzzähler gemessene Verbrauch bei der Jahresverbrauchsabrechnung bei den Kosten für die Abwasserentsorgung ab-/ zugesetzt.