Sprechzeiten
| Montag, Mittwoch, Donnerstag |
8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| (oder nach Vereinbarung) | |
Ansprechpartner
| Frau Claudia Freier | |
| Telefon: | 0 33 44 - 30 03 39 |
Dokumente
Sonstige
Kleinkläranlage (Grundstückskläranlage)
Der TAVOB hat in seiner Schmutzwasserbeseitigungssatzung die Möglichkeit der Betreibung einer Grundstückskläranlage eingeräumt, sofern dem aus Sicht der Schmutzwasserbeseitigungskonzeption und wasserrechtlicher Sicht (Antrag UWB) nichts entgegen steht.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen ”Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang“ beim TAVOB zu stellen, diese Befreiung kann in der Regel für mindestens 10 Jahre widerruflich erteilt werden.
Für die Einholung der notwendigen wasser- und baurechtlichen Genehmigungen ist der Grundstückseigentümer/Antragsteller verantwortlich. Gern beraten wir Sie in dieser Angelegenheit.
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Verfahrensweise:
Nach Fertigstellung der Grundstückskläranlage/ Grundstückskläreinrichtung ist die Inbetriebnahme der Anlage durch die Übersendung einer Kopie des Wasserrechtlichen Bauabnahmescheines der Unteren Wasserbehörde nachzuweisen und der Wasserzählerstand mitzuteilen.
Der TAVOB ist zur Annahme des Schlammes verpflichtet, sofern das in der Wasserrechtlichen Erlaubnis durch die UWB festgeschrieben ist, somit hat der Betreiber der Anlage auch die Pflicht, den Schlamm regelmäßig dem TAVOB anzudienen.
Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kleinkläranlage erfolgt die Berechnung für die mobile öffentliche Entsorgung entsprechend der Gebührensatzung des TAVOB.
Anmerkung: Das Arbeitsblatt DWA-A262 (Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen - Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung) kann unter www.dwa.de unter Publikationen/DWA-Shop/Downloadbereich bestellt werden!
Entschlammung von Grundstückskläranlagen und Kosten
Die Entschlammung von Grundstückskläranlagen erfolgt durch den TAVOB, in Ausnahmefällen kann sich der TAVOB eines Dritten bedienen.
Entschlammungen sind i.d.R. 3 Werktage vorher direkt beim TAVOB anzumelden.
Die Entschlammung erfolgt während der normalen Dienstzeiten, wobei wir versuchen, Kundenwünsche zu berücksichtigen.
Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Für die Entschlammung wird eine Gebühr von 9,79 €/m³ Klärschlamm berechnet. Die Abfuhrleistung wird je nach Aufwand (Fahrt- und Entsorgungszeit *) mit 59,00 €/h berechnet.
* Die Zeit für den Fahrzeugeinsatz zählt ab Standort Bad Freienwalde einschließlich Weg zum Kunden, Entleerung auf der KA Wriezen - bis zum Standort Bad Freienwalde.